Klasse C1E/CE
Rückfahrkamera LKW
Unser LKW ist mit einer Rückfahrkamera ausgestattet. Somit hat der/die LenkerIn absolute Kontrolle beim Ankuppeln des Anhängers.
Erinnerungs-Service
Keine Fahrstunde mehr versäumen, keine Fristen von den Perfektionsfahrten übersehen: Mit unserem umfangreichen SMS-Service werden Sie rechtzeitig erinnert.
Allgemein
Ausbildungsbeginn für Klasse C1E ist mit 17 1/2 Jahren,
Ausbildungsbeginn für Klasse CE ist mit 20 1/2 Jahren bzw. mit 17 1/2 Jahren* möglich.
*Mit der Zusatzausbildung „C95 Grundqualifikation“ kann die Klasse CE bereits mit 18 Jahren erworben werden (keine Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr auf Klasse C1E).
Ausbildung
-
Theoriekurs
– 6 EH Modul CE (2 Mittwochabende) -
Amtliche Computerprüfung
Diese muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Kursbesuch absolviert werden. -
Praxisausbildung
– 4 EH Fahrstunden -
Praktische Fahrprüfung
Dein Fahrzeug
Die Ausbildung auf unserem Mercedes Actros 1832 samt Kögel-2-Achsanhänger (18 t) bereitet dich optimal auf den richtigen Umgang zum Ziehen von Anhängern vor.
Kosten
Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen auch die Nebenkosten anderer Stellen (Arzt, Behörden, …) beachtet werden. Eine Auflistung dieser Kosten findest du hier.
Äquivalenzen
- Die Lenkberechtigungen für die Klassen C1E und CE umfassen auch die Lenkberechtigung für die Klasse BE.
- Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse C1E.
- Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse D1E bzw. DE, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D1 bzw. D besitzt.
FAQs
Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:
- 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
- 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
- 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
- 20,5 Jahre: Bus D3)
- 23,5 Jahre: Motorrad A4)
1) In Kombination mit Code 96 möglich.
2) Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.
3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.
4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.
Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.
Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.
Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:
- 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
- Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
Wenn möglich mitnehmen:
- Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
- Moped = nicht erforderlich
- Bus = 16 Std.
- Alle anderen Klassen = 6 Std.
- Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).
- Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
- Ein Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse C und ein Anhänger oder Sattelanhänger, der eine höchste zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat.