Unfallversicherung
Alle ZweiradfahrerInnen sind unfallversichert. Besser man hat eine und braucht sie nicht, als man braucht eine und hat sie nicht!
Motorrad-Ausbildungszentrum
Die bei der Prüfung vorgeschriebenen Ausweich- und Bremsübungen aus 50 km/h sind auf unserem 2017 neu erbauten Motorrad-Ausbildungszentrum mit ausreichender Länge und ebener Fahrbahn ohne Angst zu bewältigen.
Allgemein
Ausbildungsbeginn ist mit 15 1/2 Jahren möglich.
Die Lenkberechtigung der Klasse A1 umfasst das Lenken von:
- Motorrädern mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg,
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW.
Nach zweijährigem Besitz der Klasse A1 kann auf die Klasse A2 aufgestiegen werden (Upgrade). Dazu ist eine praktische Schulung im Ausmaß von 7 Einheiten in einer Fahrschule notwendig.
Ausbildung
-
Theoriekurs
– 20 EH Modul Grundwissen (5 Kursabende)
– 6 EH Modul A (2 Kursabende) -
Amtliche Computerprüfung
Diese muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Kursbesuch absolviert werden. -
Praxisausbildung
– 4 EH Übungsplatz (Gruppenausbildung)
– 10 EH Fahrstunden (Einzelunterricht) -
Praktische Fahrprüfung
Dein Fahrzeug
Kosten
Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen auch die Nebenkosten anderer Stellen (Arzt, Behörden, …) beachtet werden. Eine Auflistung dieser Kosten findest du hier.
Mehrphase
Nach der praktischen Fahrprüfung muss innerhalb von 14 Monaten die Mehrphasenausbildung absolviert werden. Diese ist wie folgt zu absolvieren:
Wird die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert, so wird nach einer zusätzlichen Frist von 4 Monaten die Probezeit verlängert und nach weiteren 4 Monaten ein Entzugsverfahren eingeleitet (§ 4c Abs 2 FSG).
FAQs
Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:
- 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
- 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
- 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
- 20,5 Jahre: Bus D3)
- 23,5 Jahre: Motorrad A4)
1) In Kombination mit Code 96 möglich.
2) Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.
3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.
4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.
Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.
Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.
Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:
- 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
- Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
Wenn möglich mitnehmen:
- Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
- Moped = nicht erforderlich
- Bus = 16 Std.
- Alle anderen Klassen = 6 Std.
- Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).
Am Übungsplatz ist ausreichend Motorradschutzkleidung in mehreren Größen vorhanden.
Sollte bereits eine eigene Schutzkleidung vorhanden sein, ist die Verwendung dieser empfehlenswert.
Die Praxisausbildung besteht aus zwei Ausbildungsteilen:
- Erwerben der Grundkenntnisse und Fahrzeugbeherrschung am Übungsplatz (4 EH – Gruppenausbildung mit max. 8 TeilnehmerInnen)
- Einzelfahrstunden mit Fahrten im öffentlichen Verkehr (10 EH*)
*FührerscheinwerberInnen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, haben zusätzlich 2 EH auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu absolvieren.
(§ 64b Abs. 6 Z1 KDV)