Auto

B(L17)

  • Ausbildungsstart mit 15 1/2 Jahren möglich
  • Vorgezogene Lenkberechtigung mit 17 Jahren
  • Verpflichtende Privatfahrten im Ausmaß von 3.000 km
  • Prüfungsfahrt mit dem Privatauto*
B(L17)

B18 (Dual)

  • Ausbildungsstart mit 17 1/2 Jahren möglich
  • 11 Fahrlektionen + 1 theoretische Einweisung + 1 Beobachtungsfahrt mit der Fahrschule
  • Verpflichtende Privatfahrten im Ausmaß von 1.000 km
  • Prüfungsfahrt mit dem Privatauto*
B18 (Dual)

B18 (Basis)

  • Ausbildungsstart mit 17 1/2 Jahren möglich
  • 18 Fahrlektionen mit der Fahrschule
  • Prüfungsfahrt mit dem Fahrschulauto
B18 (Basis)

B18 (Kombi)

  • Ausbildungsstart mit 17 1/2 Jahren möglich
  • Lenkberechtigung mit 18 Jahren
  • 18 Fahrlektionen + 1 theoretische Einweisung
  • Privatfahrten auf freiwilliger Basis
  • Prüfungsfahrt wahlweise mit Privat- oder Fahrschulauto
B18 (Kombi)

Die Lenkberechtigung der Klasse B kann mit diesen vier Ausbildungsvarianten erworben werden.

*Gegen Aufpreis kann die Prüfungsfahrt auch mit dem Fahrschulauto im Beisein eines Fahrlehrers bzw. einer Fahrlehrerin absolviert werden.