Auto
B(L17)
- Ausbildungsstart mit 15 1/2 Jahren möglich
- Vorgezogene Lenkberechtigung mit 17 Jahren
- Verpflichtende Privatfahrten im Ausmaß von 3.000 km
- Prüfungsfahrt mit dem Privatauto*
B18 (Dual)
- Ausbildungsstart mit 17 1/2 Jahren möglich
- 11 Fahrlektionen + 1 theoretische Einweisung + 1 Beobachtungsfahrt mit der Fahrschule
- Verpflichtende Privatfahrten im Ausmaß von 1.000 km
- Prüfungsfahrt mit dem Privatauto*
B18 (Basis)
- Ausbildungsstart mit 17 1/2 Jahren möglich
- 18 Fahrlektionen mit der Fahrschule
- Prüfungsfahrt mit dem Fahrschulauto
B18 (Kombi)
- Ausbildungsstart mit 17 1/2 Jahren möglich
- Lenkberechtigung mit 18 Jahren
- 18 Fahrlektionen + 1 theoretische Einweisung
- Privatfahrten auf freiwilliger Basis
- Prüfungsfahrt wahlweise mit Privat- oder Fahrschulauto
Die Lenkberechtigung der Klasse B kann mit diesen vier Ausbildungsvarianten erworben werden.
*Gegen Aufpreis kann die Prüfungsfahrt auch mit dem Fahrschulauto im Beisein eines Fahrlehrers bzw. einer Fahrlehrerin absolviert werden.