C95-Grundqualifikation
Allgemein
Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern sowie für den Werkverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3.500 kg höchst zulässigem Gesamtgewicht haben in Ausübung ihrer Tätigkeit einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.
Personen, denen nach dem 9. September 2009 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erteilt wurde bzw. wird, müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren.
Personen, denen vor dem 9. September 2009 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erteilt wurde, müssen die Absolvierung einer Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 35 Stunden nachweisen.
Ablauf
Zur Erlangung der C95-Grundqualifikation ist eine praktische sowie theoretische Prüfung erforderlich. Die praktische Fahrprüfung wird in einer Fahrschule, die theoretische Prüfung beim Land OÖ abgelegt.
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Praktische C95-Fahrprüfung
Die praktische C95-Fahrprüfung dauert 110 Minuten und kann in Kombination mit der Führerscheinausbildung der Klasse C absolviert werden. Dabei gilt die praktische Fahrprüfung der Klasse C (60 min.) gleichzeitig auch als Teil der C95-Fahrprüfung. Nach 60 Minuten werden die restlichen 50 Minuten der C95-Fahrprüfung angehängt. -
Theoretische C95-Prüfung
Dieser Teil muss beim Land OÖ absolviert werden. Der Antritt ist erst mit einem positiven C95-Fahrprüfungszeugnis möglich. -
Führerscheinausstellung
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird von der Behörde (BH Rohrbach) nach Vorlage eines Prüfungszeugnisses über die erfolgreiche Ablegung der Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation (Land OÖ) im Führerschein in Form des Codes „95“ eingetragen.
Kosten
Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen auch die Nebenkosten anderer Stellen (Arzt, Behörden, …) beachtet werden. Eine Auflistung dieser Kosten findest du hier.
Prüfung Land OÖ
Personen, denen nach dem 9. September 2009 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse C1 oder C erteilt wurde bzw. wird, müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren. Diese wird beim Land OÖ abgelegt.
- Informationen zur Prüfung über die Grundqualifikation
- Prüfungstermine – Die Anmeldung ist erst nach positiv abgelegter C95-Fahrprüfung möglich.
Weiterbildung
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird auf maximal 5 Jahre ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraumes ist wiederum eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 35 Stunden bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte zu absolvieren.
Hinweis: Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Personen, denen der Fahrerqualifizierungsnachweis im Führerschein eingetragen wird, den Ablauf der Führerscheinbefristung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises so abstimmen, dass nur einmal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.
FAQs
Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:
- 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
- 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
- 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
- 20,5 Jahre: Bus D3)
- 23,5 Jahre: Motorrad A4)
1) In Kombination mit Code 96 möglich.
2) Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.
3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.
4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.
Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.
Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.
Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:
- 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
- Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
Wenn möglich mitnehmen:
- Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
- Moped = nicht erforderlich
- Bus = 16 Std.
- Alle anderen Klassen = 6 Std.
- Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).