Die Kosten für Arztuntersuchungen, Abgaben und Gebühren sind gesetzlich geregelt und werden nicht von den Fahrschulen eingehoben.
Arztuntersuchung
Der Gültigkeitszeitraum eines Arztgutachtens liegt bei 18 Monaten. Außer für einen Mopedführerschein (Klasse AM ab dem 20. Lj.) ist für jeden Führerscheinantrag ein gültiges Arztgutachten vorzulegen.
Bezeichnung
Kosten
Einhebung durch
Gruppe 1 (A, B, BE, F)
€ 35,00
Arzt
Gruppe 2 (C, CE, D, DE)
€ 50,00
Arzt
Gebühren und Abgaben
Bezeichnung
Kosten
Einhebung durch
Ausstellung Führerschein (erstmalig / bereits vorhanden)