Nebenkosten

Die Kosten für Arztuntersuchungen, Abgaben und Gebühren sind gesetzlich geregelt und werden nicht von den Fahrschulen eingehoben.

Arztuntersuchung

Der Gültigkeitszeitraum eines Arztgutachtens liegt bei 18 Monaten. Außer für einen Mopedführerschein (Klasse AM ab dem 20. Lj.) ist für jeden Führerscheinantrag ein gültiges Arztgutachten vorzulegen.

BezeichnungKostenEinhebung durch
Gruppe 1 (A, B, BE, F)€ 35,00Arzt
Gruppe 2 (C, CE, D, DE)€ 50,00Arzt

Gebühren und Abgaben

Bezeichnung Kosten Einhebung durch
Ausstellung Führerschein (erstmalig / bereits vorhanden) € 60,50 / € 49,50 BH Rohrbach
Prüfgebühr Computerprüfung (pro Modul)€ 5,50 pro Antritt*BH Rohrbach
Prüfgebühr Fahrprüfung (Klassen A, B, BE, F)€ 60,00 pro Antritt*Land OÖ
Prüfgebühr Fahrprüfung (Klassen C, C95, CE, D, D95, DE) € 90,00 pro Antritt*Land OÖ
*auch im Falle eines Wiederholungsantrittes (wenn Prüfung negativ war)

Gebühren Bescheide

Bezeichnung Kosten Einhebung durch
Bescheid für L17-Ausbildungsfahrten€ 35,10 BH Rohrbach
Bescheid für L-Übungsfahrten [B(Dual), B(Kombi)]€ 41,60 BH Rohrbach

Erste Hilfe Kurs

Ein Erste-Hilfe-Kurs verliert nie seine Gültigkeit. Die Urkunde muss nur beim erstmaligen Führerscheinerwerb vorgelegt werden.

Bezeichnung KostenEinhebung durch
6 Stunden (für erstmaligen Führerscheinerwerb, außer Moped)€ 75,00Rotes Kreuz
16 Stunden (für Bus)€ 85,00Rotes Kreuz
Laut Rotes Kreuz OÖ (Stand: 01.01.2023). Preise vom Roten Kreuz festgelegt.

Gebühren für C95/D95-Grundqualifikation sowie Bus

BezeichnungKostenEinhebung durch
Screening-Test (nur Bus – Klasse D)* € 156,00 Gute Fahrt
Prüfgebühr Theorie Grundqualifikation C95/D95€ 330,00Land OÖ
*ist vor Ausbildungsbeginn zu absolvieren