Allgemein

Ausbildungsbeginn ist mit 17 1/2 Jahren möglich.

Die Führerscheinklasse C1 berechtigt zum Lenken von Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt, und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.

Ausbildung

  1. Theoriekurs
    Die Anzahl der theoretischen Ausbildungseinheiten ist abhängig von den bereits vorhandenen Führerscheinklassen:

    – Klasse B vorhanden: 10 EH (3 Kursbesuche)
    – Klasse D1/D vorhanden: 4 EH (1 Kursbesuch)

  2. Amtliche Computerprüfung
    Diese muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Kursbesuch absolviert werden.

  3. Praxisausbildung
    Die Anzahl der praktischen Ausbildungseinheiten ist abhängig von den bereits vorhandenen Führerscheinklassen:

    Klasse B noch nicht vorhanden (Ersterteilung):
    – nur Klasse C1: 12 EH C1
    – mit Klasse C1E: 10 EH C1 (+ 4 EH C1E)

    Klasse B bereits vorhanden (Ausdehnung):
    – nur Klasse C1: 8 EH C1
    – mit Klasse C1E: 6 EH C1 (+ 4 EH C1E)

  4. Praktische Fahrprüfung

Dein Fahrzeug

Die Ausbildung auf unserem Mercedes Actros 1832 mit Telligent-Schaltung bereitet dich optimal auf den richtigen Umgang mit den großen Trucks vor. Die Schulung am Fahrzeug, dem „digitalen Tachographen“ sowie der „GO-Box“ garantiert, den Sozialvorschriften und der „tonnenschweren“ Verantwortung gerecht zu werden.

Mercedes ACTROS 1832
BJ 2007
Kögel Anhängewagen O4
BJ 2008

Äquivalenzen

Die Lenkberechtigung für die Klasse C1 umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse F (Traktor).

Befristung

Die Lenkerberechtigung der Klasse C1 unterliegt einer Befristung und kann nur nach einer ärztlichen Untersuchung verlängert werden.

  • Bis zum 60. Lebensjahr = 10 Jahre
  • Ab dem 60. Lebensjahr = 5 Jahre

FAQs

Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:

  • 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
  • 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
  • 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
  • 20,5 Jahre: Bus D3)
  • 23,5 Jahre: Motorrad A4)

1) In Kombination mit Code 96 möglich.

2)  Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.

3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.

4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.

Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.

Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.


Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:

  • 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein


Wenn möglich mitnehmen:

  • Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
    • Moped = nicht erforderlich
    • Bus = 16 Std.
    • Alle anderen Klassen = 6 Std.
  • Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).

Mit dem Führerschein der Klasse C1 darf man lenken:

  1. Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen.
  2. Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen.

Die Lenkberechtigung für die Klasse C1 umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse F.

Die amtliche Computerprüfung kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des gesetzlichen Mindestalters (außer B(L17) – hier bereits eineinhalb Jahre vor dem 17. Geburtstag) abgelegt werden. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Kursmodule besucht wurden.

Info: Nach positiver Absolvierung der amtlichen Computerprüfung hat diese eine Gültigkeit von 18 Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss die praktische Fahrprüfung positiv absolviert werden.

Die praktische Fahrprüfung kann erst abgelegt werden, wenn das gesetzliche Mindestalter erreicht ist. Grund dafür ist, dass bei positiv abgelegter Prüfung sofort der vorläufige Führerschein ausgehändigt wird und ab sofort in Österreich gefahren werden darf.