Das erste Fahrschul-Mopedauto im Oberen Mühlviertel!

Egal ob Regen, Wind oder Kälte – mit unserem neuen Elektro-Mopedauto bist du immer geschützt unterwegs und machst deinen Führerschein ganz entspannt. 🌧️ Schau doch mal ins Video rein und lerne gleich das Mopedauto kennen! 🚗

Allgemeine Informationen

Der Ausbildungsbeginn ist 2 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich.

Die Lenkberechtigung der Klasse AM umfasst das Lenken von Mopeds (Code 79.01) oder vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen/Mopedautos (Code 79.02). Für jeden Code ist eine gesonderte Ausbildung notwendig.

Ausbildung

  1. Theoriekurs
    Nach der Anmeldung muss ein Theoriekurs im Umfang von 6 EH besucht werden. Wir bieten 1x monatlich einen Mopedschnellkurs an (siehe Termine).

  2. Computerprüfung
    Über das erworbene Wissen ist eine Computerprüfung abzulegen. Es werden 40 von ca. 300 möglichen Fragen gestellt, wobei mind. 80 % der Fragen positiv beantwortet werden müssen.

  3. Praxisausbildung

    – nur Mopedauto: 8 EH
    – mit Moped: 6 EH

    Die Fahrstunden sind erst erlaubt, wenn die Computerprüfung bestanden wurde.

  4. Vorläufiger Führerschein
    Wurden alle Ausbildungsteile positiv abgeschlossen, dann wird frühestens am Tag des 15. Geburtstags der vorläufige Führerschein bei uns im Büro ausgehändigt. Mit diesem darf auf die Sekunde genau losgefahren werden. Der Scheckkartenführerschein wird anschließend per Post nach Hause zugestellt.

Dein Mopedauto

Zur Ausbildung verwenden wir ein Elektro-Mopedauto von LIGIER mit Servolenkung.

Mopedauto
LIGIER MyLi
BJ 2025

Kosten

Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen noch die einmaligen € 90,- für die Führerscheinausstellung berücksichtigt werden. Diese Gebühr wird von der BH Rohrbach per Zahlschein eingehoben.

€ 637,- | € 757,- (für die Kombination Mopde|Mopedatuo) (Lern-App im Wert von € 35,- inkludiert)
Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte, einen Online-Lernzugang zur Prüfungsvorbereitung, eine Unfallversicherung sowie Protektoren für die Praxisausbildung. Nicht im Paket inbegriffen sind Gebühren und Abgaben (Behörden).rnAlle Preise sind inkl. MwSt.

FAQ’s

Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:

  • 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
  • 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
  • 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
  • 20,5 Jahre: Bus D3)
  • 23,5 Jahre: Motorrad A4)

1) In Kombination mit Code 96 möglich.

2)  Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.

3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.

4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.

Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.

Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.


Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:

  • 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein


Wenn möglich mitnehmen:

  • Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
    • Moped = nicht erforderlich
    • Bus = 16 Std.
    • Alle anderen Klassen = 6 Std.
  • Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).

Die Klasse AM ist ab dem 16. Lebensjahr im gesamten EWR-Raum anerkannt. Die 4 Monate Toleranz bei der Begutachtungsplakette (Pickerl) darf bei Auslandsfahrten auf keinen Fall in Anspruch genommen werden (nationale Regelung).

Die Lenkberechtigung für die Klasse AM erlaubt das Lenken von:

  1. Motorfahrrädern
  2. vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen

Wird die Lenkberechtigung nur für eine Fahrzeugkategorie erworben, ist dies am Führerschein mittels Zahlencode zu vermerken (Code 79.01 oder 79.02).

Code 79.01 umfasst:

Zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer max. Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h und im Falle von Verbrennungsmotoren einem Hubraum von bis zu 50 cm³ oder im Falle von Elektromotoren einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 4 kW;

Code 79.02 umfasst:

Ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug, dies ist ein Kraftfahrzeug mit einer Leermasse von nicht mehr als 425 kg*, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nennleistung von nicht mehr als 6 kW* für andere Motortypen.

*Änderung aufgrund FSG-Durchführungserlass (171.304/0002-IV/ST1/2016)

Für die praktische Ausbildung am Übungsplatz bitte folgendes mitnehmen:

  • Entsprechende Kleidung wie Helm, Windjacke, Handschuhe, … mitbringen (fehlende Sachen können bei uns ausgeborgt werden)
  • Jause und Getränk für die Pausen

Die praktische Ausbildung besteht aus zwei Ausbildungsteilen:

  1. Grundschulung (6 EH = 5 Std.) auf dem Übungsplatz. Erlernen der Fahrzeugbeherrschung im Zuge einer Gruppenausbildung.
  2. Ausfahrt im öffentlichen Verkehr (2 EH = 1 Std. 40 Min.). Diese darf erst absolviert werden, wenn die Computerprüfung positiv absolviert wurde.