Gefahrengut (ADR-Lenker)

Allgemein

Fahrzeuglenker müssen für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen an einem Gefahrgutlenker-Basiskurs gemäß § 14 GGBG mit Prüfung teilgenommen haben. Die Gefahrgutlenker-Gesamtausbildung qualifiziert und berechtigt Sie zusätzlich zum Lenken von Fahrzeugen mit Gefahrgut der Klassen 1 und 7 sowie für Tankfahrzeuge.

Ausbildungpartner

Für die ADR-Lenker-Ausbildung empfehlen wir die Ausbildungsstätte „GGD – Gefahrengut Daxer“. Informationen, Kosten und Termine finden Sie auf folgender Seite: