Screening-Test
Nach § 17 Abs. 3 FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung) ist eine verkehrspsychologische Stellungnahme jedenfalls von folgenden Personen zu erbringen, die sich um eine Lenkberechtigung der Klasse D (Bus) bewerben.
Für die Klasse D1 ist keine Screening-Untersuchung notwendig.
Um mit der Führerscheinausbildung zum/zur BuslenkerIn beginnen zu dürfen, ist ein positiver Screening-Test erforderlich.
Der notwendige Screening-Test ist in einer vom Ministerium ermächtigten Untersuchungsstelle abzulegen. Die Institution Gute Fahrt bietet in unseren Räumlichkeiten die Gelegenheit, einen Screening-Test zu absolvieren.
Kosten (gesetzlich geregelt)
- € 156,00
Anmeldung
- Persönlich oder telefonisch in unserem Büro.
FAQs
Ja. Ein Kursbesuch ist nur möglich, wenn ein positives Screening vorliegt.
18 Monate