Nach § 17 Abs. 3 FSG-GV (Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung) ist eine verkehrspsychologische Stellungnahme jedenfalls von folgenden Personen zu erbringen, die sich um eine Lenkberechtigung der Klasse D (Bus) bewerben.

Für die Klasse D1 ist keine Screening-Untersuchung notwendig.

Um mit der Führerscheinausbildung zum/zur BuslenkerIn beginnen zu dürfen, ist ein positiver Screening-Test erforderlich.

Der notwendige Screening-Test ist in einer vom Ministerium ermächtigten Untersuchungsstelle abzulegen. Die Institution Gute Fahrt bietet in unseren Räumlichkeiten die Gelegenheit, einen Screening-Test zu absolvieren.

Kosten (gesetzlich geregelt)

  • € 156,00

Anmeldung

  • Persönlich oder telefonisch in unserem Büro.

FAQs

Ja. Ein Kursbesuch ist nur möglich, wenn ein positives Screening vorliegt.

18 Monate