LKW
Klasse C1
- Ausbildungsstart mit 17 1/2 Jahren möglich
- Kraftwagen mit mehr als 3.500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse, aber nicht mehr als 7.500 kg
Klasse C
- Ausbildungsstart mit 20 1/2 Jahren möglich
- Kraftwagen mit mehr als 3.500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse
- Vollendetes 21. Lebensjahr erforderlich
- Mit der Zusatzausbildung „C95-Grundqualifikation“ kann die Klasse C bereits mit 18 Jahren erworben werden (keine Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr auf Klasse C1)
C95-Grundqualifikation
- Diese Zusatzausbildung berechtigt zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern sowie für den Werkverkehr
- Mit dieser Zusatzausbildung kann die Klasse C bereits mit 18 Jahren erworben werden (keine Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr auf Klasse C1)
Seit einer Gesetzesnovelle im Jahr 2019 gibt es bei der theoretischen Ausbildung zwischen der Klasse C1 und der Klasse C keinen Unterschied mehr. Nachdem es auch bei der praktischen Ausbildung keinen Unterschied gibt, sind die Ausbildungen für beide Klassen zur Gänze ident.
Einschränkung der Klasse C auf die Klasse C1 bis zum 21. Lebensjahr:
Die Lenkberechtigungen der Klassen C1 und C kann in Kombination bereits mit dem 18. Lebensjahr erworben werden, wobei die Lenkberechtigung der Klasse C bis zum 21. Lebensjahr auf die Klasse C1 beschränkt wird. Diese Einschränkung gilt nicht für Führerscheinwerber, welche
- die Zusatzausbildung „C95 – Grundqualifikation“ erlangen (diese kann zeitgleich mit der Klasse C erworben werden) oder
- den Lehrberuf „Berufskraftfahrer“ abgeschlossen haben.
Äquivalenzen:
- Die Lenkberechtigung für die Klasse C umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse C1.
- Die Lenkberechtigungen für die Klassen C1 und C umfassen auch die Lenkberechtigung für die Klasse F.
Befristung und ärztliches Gutachten
Die Lenkberechtigungen der Klassen C1 und C unterliegen einer Befristung. Eine Verlängerung ist nur nach Erbringen eines ärztlichen Gutachtens möglich.
- Bis zum 60. Lebensjahr:
- Klasse C1 = 10 Jahre
- Klasse C = 5 Jahre
- Ab dem 60. Lebensjahr:
- Klasse C1 = 5 Jahre
- Klasse C = 2 Jahre