Allgemein

Ausbildungsbeginn ist mit 20 1/2 Jahren bzw. mit 17 1/2 Jahren* möglich.

*Mit der Zusatzausbildung „C95 Grundqualifikation“ kann die Klasse C bereits mit 18 Jahren erworben werden (keine Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr auf Klasse C1).

Die Führerscheinklasse C berechtigt zum Lenken von Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen. Auch Sonderkraftfahrzeuge dürfen gelenkt werden.

Empfehlung: Wenn es die Überlegung gibt, den Führerschein der Klasse C später auch beruflich zu nutzen, dann sollte im Rahmen der Führerscheinausbildung auch gleich der praktische Teil der C95-Grundqualifikation mit absolviert werden. Dazu wird eine verlängerte Prüfungsfahrt abgelegt. Das ausgestellte C95-Fahrprüfungszeugnis ist ein Leben lang gültig. Wird später die C95-Grundqualifikation benötigt, ist nur noch der theoretische Teil nachzuholen und der Code 95 in den Führerschein eintragen zu lassen. Solange der Code 95 nicht im Führerschein eingetragen ist, besteht auch keine Weiterbildungspflicht!

Ausbildung

  1. Theoriekurs
    Die Anzahl der theoretischen Ausbildungseinheiten ist abhängig von den bereits vorhandenen Führerscheinklassen:

    – Klasse B vorhanden: 10 EH (3 Kursbesuche)
    – Klasse D1/D vorhanden: 4 EH (1 Kursbesuch)

  2. Amtliche Computerprüfung
    Diese muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Kursbesuch absolviert werden.

  3. Praxisausbildung
    Die Anzahl der praktischen Ausbildungseinheiten ist abhängig von den bereits vorhandenen Führerscheinklassen:

    Klasse B noch nicht vorhanden (Ersterteilung):
    – nur Klasse C: 12 EH C
    – mit Klasse CE: 10 EH C (+ 4 EH CE)

    Klasse B bereits vorhanden (Ausdehnung):
    – nur Klasse C: 8 EH C
    – mit Klasse CE: 6 EH  C (+ 4 EH CE)

  4. Praktische Fahrprüfung

Dein Fahrzeug

Die Ausbildung auf unserem Mercedes Actros 1832 mit Telligent-Schaltung bereitet dich optimal auf den richtigen Umgang mit den großen Trucks vor. Die Schulung am Fahrzeug, dem „digitalen Tachographen“ sowie der „GO-Box“ garantiert, den Sozialvorschriften und der „tonnenschweren“ Verantwortung gerecht zu werden.

Mercedes ACTROS 1832
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Kögel Anhängewagen O4
BJ 2008

Kosten

Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen auch die Nebenkosten anderer Stellen (Arzt, Behörden, …) beachtet werden. Eine Auflistung dieser Kosten findest du hier.

€ 1.555,- (für Klasse C) | € 2.055,- (für die Kombination C|CE)
Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte. Nicht im Paket inbegriffen sind Lehrmittel, Arztkosten, Gebühren und Abgaben (Behörden) sowie Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs. Alle Preise sind inkl. MwSt.

Äquivalenzen

Die Lenkberechtigung für die Klasse C umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse F (Traktor).

Befristung

Die Lenkberechtigung der Klasse C unterliegt einer Befristung und kann nur nach einer ärztlichen Untersuchung verlängert werden.

  • Bis zum 60. Lebensjahr = 5 Jahre
  • ab dem 60. Lebensjahr = 2 Jahre

FAQs

Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:

  • 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
  • 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
  • 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
  • 20,5 Jahre: Bus D3)
  • 23,5 Jahre: Motorrad A4)

1) In Kombination mit Code 96 möglich.

2)  Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.

3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.

4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.

Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.

Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.


Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:

  • 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein


Wenn möglich mitnehmen:

  • Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
    • Moped = nicht erforderlich
    • Bus = 16 Std.
    • Alle anderen Klassen = 6 Std.
  • Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).

Mit dem Führerschein der Klasse C darf man lenken:

  1. Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen,
  2. Sonderkraftfahrzeuge,
  3. Fahrzeuge der Klasse D1/D innerhalb Österreichs – sofern keine Fahrgäste befördert werden, …
    • wenn dem/der LenkerIn die Lenkberechtigung für die Klasse C vor dem 1. November 1997 erteilt wurde, oder
    • wenn der/die LenkerIn das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mind. zwei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es sich um eine Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrt zur Feststellung des technischen Zustandes handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.
  4. Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen.

Die Lenkberechtigung für die Klasse C umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse C1 und die Klasse F.

Die amtliche Computerprüfung kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des gesetzlichen Mindestalters (außer B(L17) – hier bereits eineinhalb Jahre vor dem 17. Geburtstag) abgelegt werden. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Kursmodule besucht wurden.

Info: Nach positiver Absolvierung der amtlichen Computerprüfung hat diese eine Gültigkeit von 18 Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss die praktische Fahrprüfung positiv absolviert werden.

Die praktische Fahrprüfung kann erst abgelegt werden, wenn das gesetzliche Mindestalter erreicht ist. Grund dafür ist, dass bei positiv abgelegter Prüfung sofort der vorläufige Führerschein ausgehändigt wird und ab sofort in Österreich gefahren werden darf.