Anhänger

Klasse BE

  • Ausbildungsstart mit 17 1/2 Jahren möglich
  • Ziehen eines schweren Anhängers bei einer höchsten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg (max. 7.000 kg).
  • Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger, der eine höchste zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg hat
  • Erleichterter Zugang, wenn mind. 3 Jahre im Besitz der Führerscheinklassen ‚B und F‘ oder ‚B und C‘ (kein Arztgutachten und keine Theorieprüfung erforderlich)
Klasse BE

Code 96

  • Ausbildungsbeginn ist möglich, sobald eine Lenkberechtigung der Klasse B besteht. Auch für L17 gültig
  • Ziehen eines schweren Anhängers bei einer höchsten zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg
  • Keine Prüfungen nötig
  • Kein Arztgutachten erforderlich
Code 96

Klasse C1E/CE

  • Klasse C1E: Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • Klasse CE: Ein Zugfahrzeug der Klasse C und ein Anhänger oder Sattelanhänger, der eine höchste zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat
Klasse C1E/CE

Klasse D1E/DE

  • Klasse D1E: Ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und ein Anhänger, der eine höchste zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat
  • Klasse DE: Ein Zugfahrzeug der Klasse D und ein Anhänger, der eine höchste zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat
Klasse D1E/DE

Äquivalenzen:

  • Die Lenkberechtigungen für die Klassen C1E, CE, D1E und DE umfassen jeweils auch die Lenkberechtigung für die Klasse BE.
  • Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse C1E.
  • Die Lenkberechtigung für die Klasse DE umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse D1E.
  • Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse D1E bzw. DE, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D1 bzw. D besitzt.