Allgemein

Ausbildungsbeginn ist mit 17 1/2 Jahren möglich.

Wenn beim Ziehen eines schweren Anhängers die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug + Anhänger) 3.500 kg übersteigt, ist entweder der Eintrag des Code 96 im Führerschein oder die Lenkberechtigung der Klasse BE erforderlich.

Wichtig: Bei der Überprüfung, ob die Lenkberechtigung der Klasse BE erforderlich ist, zählen nur die in den Zulassungsbescheinigungen eingetragenen Werte. Wie viel das momentane Gesamtgewicht (von der Ladung abhängig) des gezogenen Anhängers beträgt, ist, wie oftmals ein Irrglaube, für diesen Sachverhalt nicht relevant.

Ausbildung

  1. Theoriekurs
    – 3 EH Modul BE (1 Montagabend)

    Info: Auf freiwilliger Basis, wenn der/die Führerscheinwerber/in seit mind. 3 Jahren im Besitz der Führerscheinklassen ‚B und F‘ oder ‚B und C‘ ist (aber sehr empfohlen).

  2. Amtliche Computerprüfung
    Diese muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Kursbesuch absolviert werden.

    Info: Entfällt, wenn der/die Führerscheinwerber/in seit mind. 3 Jahren im Besitz der Führerscheinklassen ‚B und F‘ oder ‚B und C‘ ist.

  3. Praxisausbildung
    – 4 EH Fahrstunden

  4. Praktische Fahrprüfung

Dein Fahrzeug

Humer 2 to. Tandemachsanh.
BJ 2020

Kosten

Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen auch die Nebenkosten anderer Stellen (Arzt, Behörden, …) beachtet werden. Eine Auflistung dieser Kosten findest du hier.

€ 605,- | € 1.195,- (für die Kombination BE|F)
Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte. Nicht im Paket inbegriffen sind Lehrmittel, Arztkosten, Gebühren und Abgaben (Behörden) sowie Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs. Alle Preise sind inkl. MwSt.

FAQs

Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:

  • 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
  • 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
  • 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
  • 20,5 Jahre: Bus D3)
  • 23,5 Jahre: Motorrad A4)

1) In Kombination mit Code 96 möglich.

2)  Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.

3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.

4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.

Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.

Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.


Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:

  • 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein


Wenn möglich mitnehmen:

  • Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
    • Moped = nicht erforderlich
    • Bus = 16 Std.
    • Alle anderen Klassen = 6 Std.
  • Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).

Mit dem Führerschein der Klasse BE darf man lenken:

  1. Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger, der eine höchste zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg hat (Fahrzeugklasse O2).