Allgemein

Ist man bereits im 2-jährigen Besitz einer Lenkerberechtigung der Klasse A1 bzw. A2, dann kann 6 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters auf die Klasse A2 bzw. Klasse A aufgestockt werden (Upgrade). Dazu ist eine praktische Schulung im Ausmaß von 7 Einheiten in einer Fahrschule oder eine praktische Prüfung notwendig.

Ebenfalls ist nach 4-jährigem Besitz der Klasse A1 ein direkter Aufstieg zur Klasse A möglich. Dazu muss aber das 24. Lebensjahr vollendet sein und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

A1 ⇨ A2

Ausbildungsbeginn ab 17 1/2 Jahren möglich.

Facts:

  • Kein Arztgutachten notwendig
  • Keine Prüfung notwendig
  • 7 EH praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A2 (max. 2 Personen)
  • Der Antrag auf Umschreibung bei der Behörde kann erst nach 2-jährigem Besitz der Führerscheinklasse A1 erfolgen
  • Ab dem 30. Lebensjahr muss ein Arztgutachten beigelegt werden

A2 ⇨ A

Ausbildungsbeginn ab 19 1/2 Jahren möglich.

Facts:

  • Kein Arztgutachten notwendig
  • Keine Prüfung notwendig
  • 7 EH praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A (max. 2 Personen)
  • Der Antrag auf Umschreibung bei der Behörde kann erst nach 2-jährigem Besitz der Führerscheinklasse A2 erfolgen
  • Ab dem 30. Lebensjahr muss ein Arztgutachten beigelegt werden

Kosten

Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen noch die einmaligen € 49,50 für die Führerscheinausstellung berücksichtigt werden. Diese Gebühr wird von der BH Rohrbach eingehoben.

€ 455,- (A1 -> A2, A2 -> A)
Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte. Nicht im Paket inbegriffen sind Gebühren und Abgaben (Behörden). Alle Preise sind inkl. MwSt.

A1 ⇨ A

Ausbildungsbeginn ab 23 1/2 Jahren möglich.

Facts:

  • Mindestens 4-jähriger Besitz der Führerscheinklasse A1
  • Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden
  • Ein Arztgutachten muss beigelegt werden