Allgemein

Ausbildungsbeginn ist mit 23 1/2 Jahren möglich.

Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 kann auf die Klasse A aufgestiegen werden (Upgrade). Da die Klasse A2 mit 18 Jahren erworben werden kann, ist der Aufstieg in die Klasse A über das Stufenmodell mit 20 Jahren möglich.

Die Lenkberechtigung der Klasse A umfasst das Lenken von:

  1. Motorrädern mit oder ohne Beiwagen und
  2. dreirädrigen Kraftfahrzeugen.

Für Personen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind zwei zusätzliche Einzelfahrstunden erforderlich.

Ausbildung

  1. Theoriekurs
    – 6 EH Modul A (2 Wochenabende, Mo+Di)

  2. Amtliche Computerprüfung
    Diese muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Kursbesuch absolviert werden.

  3. Praxisausbildung
    – 4 EH Übungsplatz (Gruppenausbildung)
    – 10 EH Fahrstunden (Einzelunterricht)*

    * 2 EH zusätzlich für Personen ab dem 39. Lebensjahr

  4. Praktische Fahrprüfung

Dein Fahrzeug

Kawasaki Z650
BJ 2023
Suzuki V-Strom 650XT
BJ 2022

Kosten

Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen auch die Nebenkosten anderer Stellen (Arzt, Behörden, …) beachtet werden. Eine Auflistung dieser Kosten findest du hier.

€ 1.395,- (für Ausdehnung – Autoführerschein bereits vorhanden) | € 1.575,- (ab dem 39. Lj.)
Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte. Nicht im Paket inbegriffen sind Lehrmittel, Arztkosten, Gebühren und Abgaben (Behörden), Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs sowie für die Mehrphasenausbildung. Alle Preise sind inkl. MwSt.

Mehrphase

Nach der praktischen Fahrprüfung muss innerhalb von 14 Monaten die Mehrphasenausbildung absolviert werden. Diese ist wie folgt zu absolvieren:

ab dem Datum der praktischen Fahrprüfung

Wird die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert, so wird nach einer zusätzlichen Frist von 4 Monaten die Probezeit verlängert und nach weiteren 4 Monaten ein Entzugsverfahren eingeleitet. (§ 4c Abs 2 FSG)

FAQs

Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:

  • 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
  • 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
  • 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
  • 20,5 Jahre: Bus D3)
  • 23,5 Jahre: Motorrad A4)

1) In Kombination mit Code 96 möglich.

2)  Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.

3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.

4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.

Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.

Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.


Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:

  • 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein


Wenn möglich mitnehmen:

  • Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
    • Moped = nicht erforderlich
    • Bus = 16 Std.
    • Alle anderen Klassen = 6 Std.
  • Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).

Am Übungsplatz ist ausreichend Motorradschutzkleidung in mehreren Größen vorhanden.

Sollte bereits eine eigene Schutzkleidung vorhanden sein, ist die Verwendung dieser empfehlenswert.

Die Praxisausbildung besteht aus zwei Ausbildungsteilen:

  1. Erwerben der Grundkenntnisse und Fahrzeugbeherrschung am Übungsplatz (4 EH – Gruppenausbildung mit max. 8 TeilnehmerInnen)
  2. Einzelfahrstunden mit Fahrten im öffentlichen Verkehr (10 EH*)

*FührerscheinwerberInnen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, haben zusätzlich 2 EH auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu absolvieren.

(§ 64b Abs. 6 Z1 KDV)