Modernste Fahrzeuge mit Top-Assistenzsystemen
Noch vor dem Jahresende heißen wir unsere drei neuen VW Golf 8 LIFE TDI in unserem Fuhrpark willkommen. Modernste Technik gepaart mit tollem Fahrgefühl – ideal für dich beim Start des Autoführerscheins.
Einweisung für Begleiter als Einzelfahrt
Anders als von vielen Fahrschulen nur im Lehrsaal absolviert, erfolgt die Einweisung der Begleiter für Privatfahrten bei uns im Zuge einer zusätzlichen Fahrstunde.
Top Übungsplatz 24/7 offen
2.700 m² ebene Fläche und ohne Hindernisse, ideal für den Fahranfänger. Und der riesengroße Vorteil? Der Übungsplatz kann 24 Stunden, 7 Tage die Woche (24/7) von "unseren Kunden (!)" frei genutzt werden.
Erinnerungs-Service
Keine Fahrstunde mehr versäumen, keine Fristen von den Perfektionsfahrten übersehen: Mit unserem umfangreichen SMS-Service werden Sie rechtzeitig erinnert.
Klima Aktiv
Auszeichnung für besonderes Engagement im Klimaschutz. Von ca. 360 österreichweit tätigen Fahrschulen führen 46 Fahrschulen dieses Zertifikat. Im Oberen Mühlviertel sind wir die einzigen.
Allgemein
Ausbildungsbeginn ist mit 17 1/2 Jahren möglich.
Bei B18 (Dual) handelt es sich um die sogenannte Duale Ausbildung. Hier wird die im Lehrplan verankerte Hauptschulung an die BegleiterInnen ausgelagert. Das bedeutet, dass der/die FührerscheinwerberIn mit maximal zwei BegleiterInnen im Rahmen von Privatfahrten ganze 1.000 km zurücklegen und mitprotokollieren muss.
Dabei erfolgen die Vor- und Grundschulung (8 EH) in der Fahrschule.
Nach einer anschließenden theoretischen Einweisung (1 EH) der BegleiterInnen (max. 2 Personen) müssen privat Fahrten im Ausmaß von 1.000 km absolviert werden. Die Fahrten sind mittels Protokoll (siehe Downloads) zu dokumentieren. Nach 1.000 gefahrenen Kilometern findet in der Fahrschule eine Beobachtungsfahrt (1 EH) mit dem Privatauto statt. Dabei muss der/die BegleiterIn neben dem/der FührerscheinwerberIn sitzen.
Abschließend wird in der Fahrschule die Perfektionsschulung (2 EH) und die Prüfungsvorbereitung (1 EH) durchgeführt. In der Perfektionsschulung ist gesetzlich eine Autobahnfahrt zu absolvieren.
Die Theorieprüfung kann nach Absolvierung des Theoriekurses abgelegt werden. Der Antritt zur praktischen Fahrprüfung ist erst nach abgeschlossener Ausbildung und dem Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren erlaubt.
Ausbildung
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Theoriekurs
– 20 EH Modul Grundwissen (5 Kursabende)
– 12 EH Modul B (3 Kursabende)Die amtliche Computerprüfung muss für jedes Modul und innerhalb von 18 Monaten nach dem Kursbesuch absolviert werden.
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Praxisausbildung
– 8 EH Fahrstunden
– 1 EH Theoretische Einweisung mit mind. 1 BegleiterIn (gesondert, darf nicht anstatt einer der 8 Fahrstunden absolviert werden)Die Computerprüfung muss nicht absolviert sein, um bereits Privatfahrten absolvieren zu dürfen.
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Privatfahrten
– 1.000 km Privatfahrten mit den BegleiterInnen -
Beobachtungsfahrt
Beobachtungsfahrt (BO) mit dem Privatauto und einem/r BegleiterIn im Beisein eines/r FahrlehrerInIm Zuge dieser Feedbackfahrt wird das bereits angeeignete Können reflektiert und die nächsten Ausbildungsschritte besprochen.
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Perfektionsschulung inkl. Prüfungsvorbereitung
– 3 EH FahrstundenDieser Ausbildungsblock muss eine Fahrt auf die Autobahn enthalten.
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Praktische Fahrprüfung
Voraussetzungen:
– Computerprüfung Modul GW positiv absolviert
– Computerprüfung Modul B positiv absolviert
– Mindestalter von 18 Jahren erreicht
Dein Fahrzeug
Bei der Ausbildung zum Autoführerschein zählen wir schon seit mehr als 20 Jahren auf den Golf der Marke VW. Der gesamte Fuhrpark umfasst acht Autos. Mit einem VW ID.4 und zwei Erdgasfahrzeugen bilden wir schon seit längerer Zeit auf Alternativantrieben aus. Seit Nov. 2020 haben wir unseren Fuhrpark mit drei neuen Golf 8 verstärkt.
Kosten
Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen auch die Nebenkosten anderer Stellen (Arzt, Behörden, …) beachtet werden. Eine Auflistung dieser Kosten findest du hier.
Mehrphase
Nach der praktischen Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten die Mehrphasenausbildung absolviert werden.
Wird die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert, so wird nach einer zusätzlichen Frist von 4 Monaten die Probezeit verlängert und nach weiteren 4 Monaten ein Entzugsverfahren eingeleitet (§ 4c Abs 2 FSG).
FAQ’s
Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:
- 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
- 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
- 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
- 20,5 Jahre: Bus D3)
- 23,5 Jahre: Motorrad A4)
1) In Kombination mit Code 96 möglich.
2) Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.
3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.
4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.
Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.
Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.
Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:
- 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
- Reisepass, Personalausweis oder Führerschein
Wenn möglich mitnehmen:
- Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
- Moped = nicht erforderlich
- Bus = 16 Std.
- Alle anderen Klassen = 6 Std.
- Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).
Um von der Behörde als BegleiterIn für Privatfahrten zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden.
Der/die BegleiterInnen (max. 2 Personen) muss/darf bzw. müssen/dürfen …
- seit mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzen.
- während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben.
- in einem besonderen Naheverhältnis zum/zur BewerberIn stehen (kann auch der/die DienstgeberIn sein).
- innerhalb der letzten drei Jahre nicht gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften verstoßen haben.
Für den/die BewerberIn und auch den/die BegleiterInnen gilt absolutes Alkoholverbot bei der Durchführung von Ausbildungsfahrten!
Für die Ausbildungsfahrten mit dem Privatauto dürfen max. 2 BegleiterInnen angegeben werden.
Nein. Um Privatfahrten absolvieren zu dürfen, muss die Computerprüfung nicht absolviert sein.
Voraussetzung für die privaten L17-Ausbildungsfahrten:
- Besuch des gesamten Moduls Grundwissen (7 Kursabende)
- Besuch des gesamten Moduls B (3 Kursabende)
- Absolvierung von 12 Fahrstunden in der Fahrschule
- Absolvierung der theoretischen Einweisung von mind. 1 BegleiterIn (diese darf nicht im Zuge einer der 12 Fahrstunden erfolgen, sondern muss zusätzlich absolviert werden!)
Nein. Die theoretische Einweisung (TE) darf nicht mit dem Privatauto absolviert werden und muss zusätzlich und gesondert zu den 12 Mindestfahrstunden erfolgen.
Wir absolvieren die theoretische Einweisung im Zuge einer zusätzlichen 13. Fahrlektion im Fahrschulauto, damit die zukünftigen BegleiterInnen einen Einblick in das Können ihres Schützlings bekommen.
Mit so vielen wie man möchte. Dahingehend gibt es keine Einschränkungen. Voraussetzung ist, dass die im Bescheid eingetragenen Begleiter:innen die Zustimmung (Download KFZ-Zustimmungserklärung) der/des Zulassungsbesitzer/s bekommen.
Ja. Bezüglich der Antriebsart gibt es bei den Fahrzeugen für Privatfahrten keine Einschränkung. Auch die mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zurückgelegten Kilometer bei B(L17) sowie B18 (Dual) dürfen protokolliert werden.
Nein. Im Gesetz ist klar geregelt, dass die Begleiter bei den Beobachtungsfahrten neben dem oder der Kandidat:in Platz nehmen müssen. Der oder die Fahrlehrer:in beobachtet von der Rückbank aus das Fahrverhalten des Führerscheinwerbers und gibt anschließend entsprechendes Feedback.