Allgemein

Ausbildungsbeginn ist mit 15 1/2 Jahren möglich.

Mit der Klasse F ist es erlaubt, Traktoren bis zu einer Bauartgeschwindigkeit von 50 km/h zu lenken.

Ausbildung

  1. Theoriekurs
    – 6 EH Modul F (2 Wochenabende, Mo+Di)

  2. Amtliche Computerprüfung
    Diese muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Kursbesuch absolviert werden.

  3. Praxisausbildung
    – 4 EH Fahrstunden

  4. Praktische Fahrprüfung

Dein Fahrzeug

Wir bilden auf einem echten landwirtschaftlichen Gespann aus. Unser neuer Lindner Geotrac 84ep in Verbindung mit einem druckluftgebremsten Pühringer Einachsanhänger bereitet dich ausreichend auf die Prüfung vor.

Deine Kundenvorteile:

  • Schulung auf einer Druckluftbremse (Stand der Technik)
  • Kabinenfederung inkl. luftgefedertem Fahrersitz
  • Klimaanlage: angenehme Temperaturen und kein Beschlagen mehr
  • Spiegelheizung: immer klare Sicht
  • Selbstschließende Kupplung
  • Ziehen eines landwirtschaftlichen Anhängers
Lindner Geotrac 84ep
BJ 2019
Pühringer Einachsänhänger „druckluftgebremst“
BJ 2020

Kosten

Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen auch die Nebenkosten anderer Stellen (Arzt, Behörden, …) beachtet werden. Eine Auflistung dieser Kosten findest du hier.

€ 695,- (wenn im Besitz der Klasse B) | € 935,- (für Ersterteilung) | € 1.195,- (für die Kombination BE|F)
Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte. Nicht im Paket inbegriffen sind Lehrmittel, Arztkosten, Gebühren und Abgaben (Behörden) sowie Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs. Alle Preise sind inkl. MwSt.

Anerkennung im Ausland

Die Klasse F ist eine nationale Klasse und gilt nur in Österreich und in jenen Staaten, die diese Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben (laut FSG-Durchführungserlass zu § 2 Abs. 1; 171.304/0006-IV/ST4/2013).

  • Die Lenkberechtigung für die Klasse F wird nur in Portugal, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Deutschland und Slowenien anerkannt. Seit Juli 2021 auch in Ungarn.
  • In den Niederlanden wird die Klasse F zwar nicht anerkannt, jedoch dürfen landwirtschaftliche Zugmaschinen in den Niederlanden unter Einhaltung des Tempolimits von 25 km/h von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ohne Lenkberechtigung gelenkt werden.

Äquivalenzen

  • Die Lenkberechtigung für die Klasse F umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM.

FAQs

Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:

  • 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
  • 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
  • 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
  • 20,5 Jahre: Bus D3)
  • 23,5 Jahre: Motorrad A4)

1) In Kombination mit Code 96 möglich.

2)  Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.

3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.

4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.

Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.

Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.


Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:

  • 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein


Wenn möglich mitnehmen:

  • Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
    • Moped = nicht erforderlich
    • Bus = 16 Std.
    • Alle anderen Klassen = 6 Std.
  • Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).

Mit dem Führerschein der Klasse F darf man lenken:

  1. Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  3. Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  4. Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  5. Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht und
  6. Sonderkraftfahrzeuge