Allgemein

Ausbildungsbeginn ist mit 15 1/2 Jahren möglich.

Beim B(L17) handelt es sich um die sogenannte vorgezogene Lenkberechtigung, mit welcher bereits ab dem 17. anstatt dem 18. Lebensjahr alleine gefahren werden darf.

Diese Ausbildung gewinnt immer mehr an Beliebtheit, kann doch mit keiner anderen Ausbildungsform soviel an Praxis gesammelt werden. Entsprechend viel Praxis bringt wiederum entsprechend mehr Sicherheit für die weiteren Alleinfahrten. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass das Fahren während aller Jahreszeiten (Frühling, Sommer, Herbst und Winter) erlernt werden darf. Alle spezifischen Herausforderungen werden im Beisein erfahrener BegleiterInnen erprobt und entsprechende Fertigkeiten angeeignet.

Ausbildung

  1. Theoriekurs
    – 20 EH Modul Grundwissen (7 Kursabende)
    – 12 EH Modul B (3 Kursabende)

    Die amtliche Computerprüfung muss für jedes Modul und innerhalb von 18 Monaten nach dem Kursbesuch absolviert werden.

  2. Praxisausbildung
    – 12 EH Fahrstunden
    – 1 EH theoretische Einweisung mit mind. 1 BegleiterIn (gesondert, darf nicht anstatt einer der 12 Fahrstunden absolviert werden)

    Die Computerprüfung muss nicht absolviert sein, um bereits Privatfahrten absolvieren zu dürfen.

  3. 1. Block
    – 1.000 km Privatfahrten mit dem/der/den BegleiterInnen
    – 1. Beobachtungsfahrt (BO) mit dem Privatauto und einem/r BegleiterIn im Beisein eines/r FahrlehrerIn

  4. 2. Block
    – 1.000 km Privatfahrten mit dem/der/den BegleiterInnen
    – 2. Beobachtungsfahrt (BO) mit dem Privatauto und einem/r BegleiterIn im Beisein eines/r FahrlehrerIn

  5. 3. Block
    – 1.000 km Privatfahrten mit dem/der/den BegleiterInnen
    – Perfektionsschulung (PS) mit dem Fahrschulauto unmittelbar vor der Prüfung (Autobahn-, Überland- sowie Stadtfahrt)

  6. Praktische Fahrprüfung

    Voraussetzungen:
    – Computerprüfung Modul GW positiv absolviert
    – Computerprüfung Modul B positiv absolviert
    – Mindestalter von 17 Jahren erreicht

Dein Fahrzeug

Bei der Ausbildung zum Autoführerschein zählen wir schon seit mehr als 17 Jahren auf den Golf der Marke VW. Der gesamte Fuhrpark umfasst acht Autos. Mit einem VW ID.4 und zwei Erdgasfahrzeugen bilden wir schon seit längerer Zeit auf Alternativantrieben aus. Seit Nov. 2020 haben wir unseren Fuhrpark mit drei neuen Golf 8 verstärkt.

VW ID.4 Pro Performance
BJ 2021
3x VW Golf 8 LIFE TDI
BJ 2020
VW Golf 7 Rabbit
BJ 2019
VW Golf 7 Rabbit
BJ 2018
2x VW Golf 7 TGI
BJ 2014

Kosten

Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen auch die Nebenkosten anderer Stellen (Arzt, Behörden, …) beachtet werden. Eine Auflistung dieser Kosten findest du hier.

€ 1.845,-
Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte. Nicht im Paket inbegriffen sind Lehrmittel, Arztkosten, Gebühren und Abgaben (Behörden), Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs sowie für die Mehrphasenausbildung. Alle Preise sind inkl. MwSt.

Mehrphase

Nach der praktischen Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten die Mehrphasenausbildung absolviert werden. Gegenüber der Ausbildung mit 18 Jahren muss der/die L17-FührerscheinwerberIn nur eine Perfektionsfahrt absolvieren, da während der Ausbildung mehrere Beobachtungsfahrten (Begleitende Schulungen) absolviert wurden.

ab dem Datum der praktischen Fahrprüfung

Wird die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert, so wird nach einer zusätzlichen Frist von 4 Monaten die Probezeit verlängert und nach weiteren 4 Monaten ein Entzugsverfahren eingeleitet (§ 4c Abs 2 FSG).

Anerkennung Ausland

Die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B wird nur in England und Nordirland, Dänemark sowie Deutschland anerkannt (laut FSG-Durchführungserlass zu § 2 Abs. 1; 171.304/0006-IV/ST4/2013).

Die Ausbildungsfahrten (Privatfahrten) dürfen jedoch nur in Österreich durchgeführt werden!

FAQ’s

Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:

  • 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
  • 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
  • 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
  • 20,5 Jahre: Bus D3)
  • 23,5 Jahre: Motorrad A4)

1) In Kombination mit Code 96 möglich.

2)  Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.

3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.

4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.

Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.

Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.


Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:

  • 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein


Wenn möglich mitnehmen:

  • Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
    • Moped = nicht erforderlich
    • Bus = 16 Std.
    • Alle anderen Klassen = 6 Std.
  • Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).

Um von der Behörde als BegleiterIn für Privatfahrten zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden.

Der/die BegleiterInnen (max. 2 Personen) muss/darf bzw. müssen/dürfen …

  • seit mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzen.
  • während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben.
  • in einem besonderen Naheverhältnis zum/zur BewerberIn stehen (kann auch der/die DienstgeberIn sein).
  • innerhalb der letzten drei Jahre nicht gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften verstoßen haben.

Für den/die BewerberIn und auch den/die BegleiterInnen gilt absolutes Alkoholverbot bei der Durchführung von Ausbildungsfahrten!

Für die Ausbildungsfahrten mit dem Privatauto dürfen max. 2 BegleiterInnen angegeben werden.

Nein. Um Privatfahrten absolvieren zu dürfen, muss die Computerprüfung nicht absolviert sein.

Voraussetzung für die privaten L17-Ausbildungsfahrten:

  • Besuch des gesamten Moduls Grundwissen (7 Kursabende)
  • Besuch des gesamten Moduls B (3 Kursabende)
  • Absolvierung von 12 Fahrstunden in der Fahrschule
  • Absolvierung der theoretischen Einweisung von mind. 1 BegleiterIn (diese darf nicht im Zuge einer der 12 Fahrstunden erfolgen, sondern muss zusätzlich absolviert werden!)

Nein. Die theoretische Einweisung (TE) darf nicht mit dem Privatauto absolviert werden und muss zusätzlich und gesondert zu den 12 Mindestfahrstunden erfolgen.

Wir absolvieren die theoretische Einweisung im Zuge einer zusätzlichen 13. Fahrlektion im Fahrschulauto, damit die zukünftigen BegleiterInnen einen Einblick in das Können ihres Schützlings bekommen.

Mit so vielen wie man möchte. Dahingehend gibt es keine Einschränkungen. Voraussetzung ist, dass die im Bescheid eingetragenen Begleiter:innen die Zustimmung (Download KFZ-Zustimmungserklärung) der/des Zulassungsbesitzer/s bekommen.

Ja. Bezüglich der Antriebsart gibt es bei den Fahrzeugen für Privatfahrten keine Einschränkung. Auch die mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zurückgelegten Kilometer bei B(L17) sowie B18 (Dual) dürfen protokolliert werden.

Nein. Im Gesetz ist klar geregelt, dass die Begleiter bei den Beobachtungsfahrten neben dem oder der Kandidat:in Platz nehmen müssen. Der oder die Fahrlehrer:in beobachtet von der Rückbank aus das Fahrverhalten des Führerscheinwerbers und gibt anschließend entsprechendes Feedback.