C95/D95 – Weiterbildung

Allgemein

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird auf maximal 5 Jahre ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraumes ist wiederum eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 35 Stunden bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte zu absolvieren.

Hinweis: Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Personen, denen der Fahrerqualifizierungsnachweis im Führerschein eingetragen wird, den Ablauf der Führerscheinbefristung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises so abstimmen, dass nur einmal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.

Ausbildung

Obwohl wir eine ermächtigte Ausbildungsstätte für die C95/D95-Weiterbildungen sind, bieten wir aufgrund der nur spärlichen Nachfrage keine Weiterbildungen an.

Wir bitten Sie daher, mit folgenden Ausbildungsstätten in unserer Nähe Kontakt aufzunehmen: