Allgemein

Ist man bereits im 2-jährigen Besitz einer Lenkerberechtigung der Klasse A1 bzw. A2, dann kann 6 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters auf die Klasse A2 bzw. Klasse A aufgestockt werden (Upgrade). Dazu ist eine praktische Schulung im Ausmaß von 7 Einheiten in einer Fahrschule oder eine praktische Prüfung notwendig.

Ebenfalls ist nach 4-jährigem Besitz der Klasse A1 ein direkter Aufstieg zur Klasse A möglich. Dazu muss aber das 24. Lebensjahr vollendet sein und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

A1 ⇨ A2

Ausbildungsbeginn ab 17 1/2 Jahren möglich.

Facts:

  • Kein Arztgutachten notwendig
  • Keine Prüfung notwendig
  • 7 EH praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A2 (max. 2 Personen)
  • Der Antrag auf Umschreibung bei der Behörde kann erst nach 2-jährigem Besitz der Führerscheinklasse A1 erfolgen

A2 ⇨ A

Ausbildungsbeginn ab 19 1/2 Jahren möglich.

Facts:

  • Kein Arztgutachten notwendig
  • Keine Prüfung notwendig
  • 7 EH praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A (max. 2 Personen)
  • Der Antrag auf Umschreibung bei der Behörde kann erst nach 2-jährigem Besitz der Führerscheinklasse A2 erfolgen

Kosten

Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen noch die einmaligen € 49,50 für die Führerscheinausstellung berücksichtigt werden. Diese Gebühr wird von der BH Rohrbach eingehoben.

€ 475,- (A1 -> A2, A2 -> A)
Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte. Nicht im Paket inbegriffen sind Gebühren und Abgaben (Behörden). Alle Preise sind inkl. MwSt.

A1 ⇨ A

Ausbildungsbeginn ab 23 1/2 Jahren möglich.

Facts:

  • Mindestens 4-jähriger Besitz der Führerscheinklasse A1
  • Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden