Allgemein

Mit der Klasse B und der Eintragung des Codes 111 dürfen Krafträder der Klasse A1 (125 ccm) gelenkt werden.

Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht erforderlich, auch ein ein Arztgutachten muss nicht beigelegt werden.

Der Code 111 ist ein nationaler Code und gilt nur in Österreich und in jenen Staaten, die diese Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben.

Voraussetzungen

Der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B …

  1. muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B sein (kein zwischenzeitlicher Entzug).
  2. darf sich nicht mehr in der Probezeit befinden.

Ausbildung

  1. Grundschulung
    4 EH praktische Schulung am Übungsplatz

  2. Ausfahrt
    2 EH Ausfahrt im öffentlichen Verkehr (exklusiv bei uns)

  3. Führerscheinausstellung
    Mit einer Bestätigung von uns ist der Code 111 bei der zuständigen Bezirksbehörde eintragen zu lassen.

Kosten

Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen noch die einmaligen € 49,50 für die Führerscheinausstellung berücksichtigt werden. Diese Gebühr wird von der BH Rohrbach eingehoben.

€ 315,- (mit Fahrschulmotorrad) | € 285,- (mit eigenem Motorrad)
Das Paket beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte. Nicht im Paket inbegriffen sind Gebühren und Abgaben (Behörden). Alle Preise sind inkl. MwSt.

Anerkennung im Ausland

Der Code 111 ist ein nationaler Code und gilt nur in Österreich und in jenen Staaten, die diese Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben (laut FSG-Durchführungserlass zu § 2 Abs. 1; 171.304/0006-IV/ST4/2013):

  • Spanien (mindestens 3-jähriger Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B)
  • Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren)
  • Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
  • Italien
  • Lettland

FAQs

Am Übungsplatz ist ausreichend Motorradschutzkleidung in mehreren Größen vorhanden.

Sollte bereits eine eigene Schutzkleidung vorhanden sein, ist die Verwendung dieser empfehlenswert.

Der Gesetzgeber schreibt eine praktische Ausbildung von 6 EH „nur“ am Übungsplatz vor. Für uns ist es nicht vertretbar, wenn eine Motorradausbildung „nur“ auf dem Übungsgelände absolviert wird, ohne jemals auf öffentlichen Straßen gefahren zu sein.

Deswegen splitten wir die Ausbildung in eine Grundschulung am Übungsplatz im Ausmaß von 4 EH und eine Einzelausfahrt von 2 EH im öffentlichen Verkehr auf.

Ja. Bei dieser nationalen Ausbildung ist die Verwendung des eigenen Fahrzeuges erlaubt.

Nein. Derzeit besteht noch kein Abkommen zwischen Deutschland und Österreich.

Da Deutschland seit 2019 eine ähnliche nationale Ausbildung für Motorräder bis max. 125 ccm anbietet, kann auf eine künftige Einigung gehofft werden.