Allgemein

Ausbildungsbeginn ist mit 23 1/2 Jahren bzw. mit 20 1/2 Jahren* möglich.

*Mit der Zusatzausbildung „D95 Grundqualifikation“ kann die Klasse D bereits mit 21 Jahren erworben werden.

Die Führerscheinklasse D berechtigt zum Lenken von Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz.

Empfehlung: Wenn es die Überlegung gibt, den Führerschein der Klasse D später auch beruflich zu nutzen, dann sollte im Rahmen der Führerscheinausbildung auch gleich der praktische Teil der D95-Grundqualifikation mit absolviert werden. Dazu wird eine verlängerte Prüfungsfahrt abgelegt. Das ausgestellte D95-Fahrprüfungszeugnis ist ein Leben lang gültig. Wird später die D95-Grundqualifikation benötigt, ist nur noch der theoretische Teil nachzuholen und der Code 95 in den Führerschein eintragen zu lassen. Solange der Code 95 nicht im Führerschein eingetragen ist, besteht auch keine Weiterbildungspflicht!

Ausbildung

  1. Screening-Test
    Vor Beginn der Ausbildung muss der/die AnwärterIn auf einen Busführerschein einen Screening-Test positiv ablegen (siehe Menüpunkt Schulungen).

  2. Theoriekurs
    Die Anzahl der theoretischen Ausbildungseinheiten ist abhängig von den bereits vorhandenen Führerscheinklassen:

    – Klasse B vorhanden: 10 EH (3 Kursbesuche)
    – Klasse C1/C vorhanden: 4 EH (1 Kursbesuch)

  3. Amtliche Computerprüfung
    Diese muss innerhalb von 18 Monaten nach dem Kursbesuch absolviert werden.

  4. Praxisausbildung
    Die Anzahl der praktischen Ausbildungseinheiten ist abhängig von den bereits vorhandenen Führerscheinklassen:

    Klasse B bereits vorhanden (Ausdehnung):
    – nur Klasse D: 12 EH D
    – mit Klasse DE: 12 EH D (+ 4 EH DE)

    Klasse C bereits vorhanden (Ausdehnung):
    – nur Klasse D: 8 EH D
    – mit Klasse DE: 8 EH D (+ 4 EH DE)

  5. Praktische Fahrprüfung

Dein Fahrzeug

Bei der Busführerscheinausbildung kooperieren wir mit dem Busunternehmen sabtours Busbetrieb GmbH. Von Seiten der Firma sabtours wird uns ein IVECO Crossway Highline mit 12m Länge und Automatikgetriebe zur Verfügung gestellt.

IVECO Crossway Highline 12m (AUTOMATIK)
BJ 2015

Kosten

Uns ist es wichtig, eine transparente und ehrliche Basis für die Kostenkalkulation zu schaffen. Neben den Paketkosten der Fahrschule müssen auch die Nebenkosten anderer Stellen (Arzt, Behörden, …) beachtet werden. Eine Auflistung dieser Kosten findest du hier.

€ 1.885,- (wenn Klasse C vorh.) | € 2.685- (wenn Klasse B vorh.)
Das Paket beinhaltet mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsinhalte für die Klasse D|D95 sowie einen Online-Lernzugang für die Prüfungsvorbereitung. Nicht im Paket inbegriffen sind Lehrmittel, Arztkosten, Gebühren und Abgaben (Behörden), Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs sowie für das Screening. Alle Preise sind inkl. MwSt.

Äquivalenzen

Die Lenkberechtigung für die Klasse D umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse D1.

Befristung

Die Lenkberechtigung der Klasse D unterliegt einer Befristung und kann nur nach einer ärztlichen Untersuchung verlängert werden.

  • Bis zum 60. Lebensjahr = 5 Jahre
  • Ab dem 60. Lebensjahr = 2 Jahre

FAQs

Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:

  • 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
  • 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
  • 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
  • 20,5 Jahre: Bus D3)
  • 23,5 Jahre: Motorrad A4)

1) In Kombination mit Code 96 möglich.

2)  Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.

3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.

4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.

Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.

Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.


Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:

  • 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein


Wenn möglich mitnehmen:

  • Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
    • Moped = nicht erforderlich
    • Bus = 16 Std.
    • Alle anderen Klassen = 6 Std.
  • Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).

Mit dem Führerschein der Klasse D darf man lenken:

  1. Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz,
  2. Sonderkraftfahrzeuge.

Die Lenkberechtigung für die Klasse D umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse D1.

Die amtliche Computerprüfung kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des gesetzlichen Mindestalters (außer B(L17) – hier bereits eineinhalb Jahre vor dem 17. Geburtstag) abgelegt werden. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Kursmodule besucht wurden.

Info: Nach positiver Absolvierung der amtlichen Computerprüfung hat diese eine Gültigkeit von 18 Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss die praktische Fahrprüfung positiv absolviert werden.

Die praktische Fahrprüfung kann erst abgelegt werden, wenn das gesetzliche Mindestalter erreicht ist. Grund dafür ist, dass bei positiv abgelegter Prüfung sofort der vorläufige Führerschein ausgehändigt wird und ab sofort in Österreich gefahren werden darf.