Allgemein

Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien) haben in Ausübung ihrer Tätigkeit einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.

Personen, denen nach dem 10. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wurde bzw. wird, müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren.

Personen, denen vor dem 10. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wurde, müssen die Absolvierung einer Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 35 Stunden nachweisen.

Ablauf

Zur Erlangung der D95-Grundqualifikation ist eine praktische sowie theoretische Prüfung erforderlich. Die praktische Fahrprüfung wird in einer Fahrschule, die theoretische Prüfung beim Land OÖ abgelegt.

  1. Praktische D95-Fahrprüfung
    Die praktische D95-Fahrprüfung dauert 110 Minuten und kann in Kombination mit der Führerscheinausbildung der Klasse D absolviert werden. Dabei gilt die praktische Fahrprüfung der Klasse D (60 min.) gleichzeitig auch als Teil der D95-Fahrprüfung. Nach 60 Minuten werden die restlichen 50 Minuten der D95-Fahrprüfung angehängt.

  2. Theoretische D95-Prüfung
    Dieser Teil muss beim Land OÖ absolviert werden.

  3. Führerscheinausstellung
    Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird von der Behörde (BH Rohrbach) nach Vorlage eines Prüfungszeugnisses über die erfolgreiche Ablegung der Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation (Land OÖ) im Führerschein in Form des Codes „95“ eingetragen.

Prüfung Land OÖ

Personen denen nach dem 10. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wurde bzw. wird, müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren. Diese wird beim Land OÖ abgelegt.

Weiterbildung

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird auf maximal 5 Jahre ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraumes ist wiederum eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 35 Stunden bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte zu absolvieren.

Hinweis: Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Personen, denen der Fahrerqualifizierungsnachweis im Führerschein eingetragen wird, den Ablauf der Führerscheinbefristung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises so abstimmen, dass nur einmal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.

FAQ’s

Für die verschiedenen Führerscheinklassen sind folgende Ausbildungsstarts gesetzlich geregelt:

  • 2 Monate vor dem 15. Geburtstag: Moped
  • 15,5 Jahre: Auto B(L17)1), Motorrad A1, Traktor F
  • 17,5 Jahre: Auto B18, Motorrad A2, Autoanhänger BE, LKW C2)
  • 20,5 Jahre: Bus D3)
  • 23,5 Jahre: Motorrad A4)

1) In Kombination mit Code 96 möglich.

2)  Einschränkung bis zum 21. Lebensjahr bis 7,5 t höchst zulässige Gesamtmasse. In Kombination mit der C95-Ausbildung entfällt die Einschränkung auf 7,5 t.

3) In Kombination mit der D95-Ausbildung. Ansonsten mit 23,5 Jahren möglich.

4) Mit vorherigem Besitz der Führerscheinklasse A2 durch Stufenzugang frühestens ab dem 20. Lebensjahr möglich.

Die Anmeldung kann jederzeit online erfolgen. Alle weiteren Formalitäten erledigen wir auf digitalem Wege.

Eine persönliche Anmeldung ist während unseren Öffnungszeiten im Büro möglich.


Zur Anmeldung bzw. spätestens beim Kursbesuch benötigen wir:

  • 1 Passfoto für den Scheckkartenführerschein (kein Klebefoto)
  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein


Wenn möglich mitnehmen:

  • Erste-Hilfe-Ausweis (spätestens 1 Woche vor der praktischen Prüfung – hier Termine der Ortsstelle Rohrbach)
    • Moped = nicht erforderlich
    • Bus = 16 Std.
    • Alle anderen Klassen = 6 Std.
  • Bei allen Ausbildungsvarianten der Klasse B (Auto) mit Privatfahrten ist pro Begleitperson eine Führerscheinkopie erforderlich (max. 2 BegleiterInnen möglich – bei Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheines bitte Vorder- und Rückseite kopieren).